
Zulassungsvoraussetzung
Zu den Aufnahmebedingungen gehören ...
- eine abgeschlossene Berufsausbildung im Berufsfeld Metalltechnik
- Berufspraxis von 12 - 24 Monaten, je nach Vor- und Ausbildung
Seit Dezember 2000 können sich alle "Staatlich geprüften Techniker" auch ohne Meisterprüfung selbstständig machen.
Zwar handelt es sich laut Handwerksordnung um eine Ausnahmebewilligung. Doch ist diese Ausnahmebewilligung "Staatlich geprüften Technikern" grundsätzlich zu erteilen, ohne dass sie individuell eine Ausnahmesituation nachweisen müssen.
Dieser grundsätzliche Anspruch bedeutet einen erheblichen Fortschritt (Zeit, Geld) für alle Techniker. Neugründungen von Unternehmen sind jetzt mit viel weniger Aufwand verbunden. Damit schaffen "Staatlich geprüfte Techniker" die Voraussetzung für neue Arbeits- und Ausbildungsplätze.

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